Wirtschaftsprüfung
Mittelgroße und große Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse prüfen lassen. Dazu zählen Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaften), offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist. UHY Wahlen & Mannsky PartGmbB analysiert, prüft und berät Unternehmen in verschiedensten Branchen, Unternehmensformen und Geschäftsmodellen. Dabei punkten wir mit langjähriger Expertise in der Rechnungslegung, Steuern, Risk & Complience, Nachhaltigkeit und der Entwicklung verschiedener Märkte.
Wir nehmen als kompetente Wirtschaftsprüfer gesetzlich vorgeschriebene als auch freiwillige Jahresabschlussprüfungen vor. Sie haben die Sicherheit, dass Ihre Entscheidungen auf einem verlässlichen Zahlenwerk basieren und können es mit gutem Gewissen Stakeholder wie Banken, Gesellschaftern oder Kunden mitteilen. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur den Jahresabschluss zu bestätigen. Unser Einblick in Ihr Unternehmen und die gewonnenen Informationen dienen als ein Baustein, um Ihr Unternehmen nachhaltig weiterzuentwickeln.
UHY Wahlen & Mannsky PartGmbB bietet professionelle und verlässliche Hilfe – auch im Laufe eines Geschäftsjahres. Mit einer Planungsrechnung sind Sie über Ihre steuerliche Situation stets auf dem Laufenden. Sie können die steuerliche Belastung in einer rollierenden Finanzplanung rechtzeitig bewerten, korrigieren und entsprechende Maßnahmen für ein optimales steuerliches Ergebnis einleiten.
Wir übernehmen folgende Aufgaben für Sie:
- Jahresabschluss-Prüfungen für private und öffentliche Unternehmen
- Besondere Prüfungen
- Durchführung von Peer Review-Prüfungen
- Erstellung und Prüfung von Sachgründungsberichten
- Prüfungen bei Umwandlungen von Unternehmen
- Prüfungen bei Unterbewertungen
- Unterschlagungsprüfungen
- Prüfungen der Geschäftsführer
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträger-Verordnung
- Prüfungen im Rahmen der Meldungen für die „Duales System Deutschland GmbH“
- Überschuldungsprüfung
Das deutsche Handelsrecht sieht für viele Unternehmen eine verpflichtende jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vor. Betroffen davon sind insbesondere Kapitalgesellschaften (ausgenommen kleine GmbH) und Stiftungen. Es kann aber auch freiwillig – das heißt ohne rechtliche Verpflichtung – eine Jahresabschlussprüfung durchgeführt werden.
Die Organe einer Gesellschaft haben jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem wird der Geschäftsverlauf in der abgelaufenen Periode in einer komprimierten Form dargestellt. Aufgabe der Wirtschaftsprüfer ist es, die Buchführung und die Bilanzierung im Hinblick auf gesetzliche Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Das Prüfergebnis in Form des Bestätigungsvermerkes sagt demgemäß nichts über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus, sondern bestätigt, dass die im Jahresabschluss dargestellte wirtschaftliche Lage ein der Realität entsprechendes Bild vermittelt. Grundsätzlich nicht umfasst ist das Aufdecken von Unterschlagungen oder anderer verbotener Handlungen der Organe des geprüften Unternehmens. Sollte eine Prüfung aber solche Tatsachen zu Tage bringen, besteht natürlich eine Berichtspflicht. Anzumerken ist auch noch, dass die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers in keinem Zusammenhang mit Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden steht.
Die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer dient damit den so genannten „Stakeholdern“. Gemeint sind alle am Unternehmen in irgendeiner Form Beteiligten (zentral natürlich die Eigentümer, die mit dem Jahresabschluss Berichterstattung über den Einsatz ihres Kapitals erhalten; wichtig ist ein geprüfter Jahresabschluss aber auch für Banken).
Bei der Wirtschaftsprüfung lernen wir im Zuge unserer Tätigkeit ein Unternehmen sehr umfassend kennen. In Verbindung mit unserem durch Weiterbildung ständig ergänzten Fachwissen und unserer Erfahrung sind wir in der Lage, Verbesserungspotentiale zu erkennen. Dadurch wird der Wert der Prüfung für das geprüfte Unternehmen deutlich erhöht.